Alles Wissenswerte zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – Verständlich erklärte Grundlagen, Beispiele und Expertentipps für die Umsetzung in der Praxis.
Inhalt 00:04:70 – Was ist die Datenschutz Grundverordnung und warum gibt es dennoch weiterhin ein Bundesdatenschutzgesetz? 00:11:00 – Geht es um den Schutz der Daten und warum heißt es nicht Privatsphären-Schutz-Gesetz? 00:15:00 – Was hat sich geändert und was ist beim Alten geblieben? Art 8 der Grundrechte-Charta im Vergleich zur informationellen Selbstbestimmung im Grundgesetz. 00:19:00 – Was sind personenbezogene Daten und warum sind auch Pseudonyme erfasst? 00:22:30 – Wann es sich um ausschließlich persönliche und familiäre Tätigkeiten handelt, so dass die DSGVO nicht zur Anwendung kommt. 00:27:50 – Was ist neu in der DSGVO und welche alten Prinzipien sind geblieben? 00:30:30 – Nudging als Datenschutzprinzip – Privacy by Design und Privacy bei Default (Art. 25 DSGVO) – Was bringen die neuen Regelungen zum Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen? 00:40:00 – Wider dem “Lock in”-Effekt – Das Recht auf Datenübertragbarkeit. 00:44:30 – Das Recht auf Vergessenwerden. 00:48:00 – Bekommen die Papiertiger jetzt Zähne? Bußgelder, Schmerzensgeld und die Gefahr von Abmahnungen. 00:57:00 – Das Marktortprinzip oder warum Facebook und Google jetzt 4 % Ihres jährlichen Umsatzes als Bußgelder zahlen könnten. 01:02:01 – Wenn alles verboten ist, wann ist denn etwas erlaubt (Art. 6 DSGVO)? 01:05:00 – Warum die Einwilligung die schlechteste Grundlage der Datenverarbeitung ist. 01:09:00 – Verarbeitung zur Erfüllung von Vertragspflichten. 01:12:00 – Die Verarbeitung zu gesetzlich vorgegebenen Zwecken. 01:13:30 – Die Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen, zu denen auch wirtschaftliche Interessen und Onlinemarketing gehören. 01:20:00 – Ein Beispiel warum auch Journalisten dem Datenschutzrecht unterliegen. 01:27:00 – Wann eine Einwilligung notwendig sein kann – Bei Newslettern (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 UWG) und besonderen Kategorien von Daten (Art. 9 DSGVO). 01:29:20 – Das Kopplungsverbot – doch nur halb so wild wie gedacht (Art. 7 Abs. 4 DSGVO)? 01:32:00 – Die Auftragsdatenverarbeitung bei Datentransfers, Cloud Diensten und Freelancern (Art. 28 DSGVO), das Privacy Shield und die besonderen Probleme im Drittländern (d.h. mit Dienstleistern außerhalb der EU, z.B. den USA). 01:42:00 – Die Sicherheit der Datenverarbeitung dank technisch organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) und die Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO). 01:47:00 – Die Accountability und Rechenschaftspflichten – Alles muss dokumentiert und nachgewiesen werden (vor allem das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Art. 30 DSGVO). 01:48:30 – Wann muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden? (Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG). Wichtig, der DSB muss jetzt angemeldet werden (§ 38 Abs. 7 DSGVO). 01:54:00 – Die Rechte der Betroffenen und insbesondere das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO). 02:00:00 – Informationspflichten in der Datenschutzerklärung und gegenüber betroffenen Personen sowie Dritten (z.B. Dossiers über Influencer oder Informationspflichten der Journalisten) Art. 12 bis 14 DSGVO. 02:09:20 – Die Meldung von Datenpannen an Behörden und Betroffene (Art. 33, 34 DSGVO). 02:13:00 – Die Hausmeisterei mit dem Tui und der Erklärung, woran der Versuch unseren Podcast aus Australien zu übertreffen, gescheitert ist.
Serienbeschreibung "Rechtsbelehrung" ist ein Jura-Podcast, in dem regelmäßig aktuelle Rechtsfragen der Netzwelt besprochen werden. Hinter dem Podcast stehen der Radiojournalist Marcus Richter und der Rechtsanwalt Thomas Schwenke. Beide haben zuvor zusammen viele Radiointerviews geführt und fanden es zu schade immer nach 5 Minuten aufhören zu müssen. Daraus ist die Idee der "Rechtsbelehrung" entstanden, eines Podcasts in dem die interessanten juristischen Themen ausführlicher besprochen werden können. Während Rechtsanwalt Schwenke die rechtlichen Hintergründe erklärt, führt Marcus Richter durch die Sendung und sorgt mit seinen Fragen und Erklärungen dafür, dass der Podcast auch für Nichtjuristen verständlich bleibt. Dazu laden sie gerne interessante Gäste ein, um auch selbst mehr von der weiten Welt der Technik, des Rechts oder beides zusammen, zu erfahren.