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Gymnasium - Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gymnasium - Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Thüringer Gymnasien befinden sich in einem Prozess der Weiterentwicklung. Die Qualität des Unterrichts soll allen Schülerinnen und Schülern eine vertiefte Allgemeinbildung, eine fundierte Sprachenbildung und ein grundlegendes Verständnis naturwissenschaftlicher Arbeitsweisen vermitteln. Das Leben und Wirken in einer globalen Welt verlangt von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie von den Eltern einen sicheren Umgang mit Freiheit und Verantwortung für sich selbst und die Gesellschaft. Bei der Gestaltung der Veränderungsprozesse tragen die Lehrerinnen und Lehrer eine hohe Verantwortung. Die individuelle Förderung jeder Schülerin und jedes Schülers steht im Zentrum des pädagogischen Handelns.
Auch schulrechtliche Grundlagen entwickeln und verändern sich. Diese Veränderungen werfen sowohl bei Lehrerinnen und Lehrern als auch bei Eltern und Jugendlichen Fragen zur praktischen Umsetzung auf.

Auf dieser Seite sollen Antworten und Anregungen gegeben werden, die von Schulpraktikern und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gemeinsam erarbeitet wurden.

Diese FAQ (Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen) werden regelmäßig aktualisiert.
Stand: 11.November 2011

Klassenstufen 5 - 10

Allgemeines

1. Was sind "Doppelklassenstufen"?
2. Wie werden flexible Stunden genutzt?
3. Entfällt die Bewertung von Mitarbeit und Verhalten auf den Zeugnissen der Klassenstufen 5 und 6?
4. Können Schülerinnen und Schüler der Regelschule weiterhin auf das Gymnasium wechseln?
5. Können Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule auf das Gymnasium wechseln?

Mensch-Natur-Technik

1. Warum wurde das Fach Mensch-Natur-Technik (MNT) eingeführt?
2. Welches Anliegen verfolgt das Fach Mensch-Natur-Technik?
3. Wer unterrichtet das Fach Mensch-Natur-Technik?

Fremdsprachen

1. Welche zwei Fremdsprachen lernen die Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5?
2. Kann Französisch als erste Fremdsprache gewählt werden?
3. Wie viele Sprachen kann man am Gymnasium lernen?
4. Was sind bilinguale Module?

Klassenstufen 10 sowie 11/12 bzw. 12/13

Belegungs- und Einbringungspflicht

1. Kann ein fakultativ belegtes Fach eingebracht werden?
2. Sind beim Ersetzen eines mündlichen Prüfungsfachs durch das Seminarfach alle Halbjahresergebnisse aus diesem Fach einzubringen?
3. Muss Kunsterziehung oder Musik belegt werden?
4. Kann Kunsterziehung als Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau eingerichtet werden?
5. Kann Darstellen und Gestalten im Band 11 mit 3 Wochenstunden unterrichtet werden?

Fremdsprachen

1. Welches Niveau erreicht man bei der neu einsetzenden Fremdsprache?
2. Kann eine in der Klassenstufe 11 neu einsetzende Fremdsprache als Prüfungsfach gewählt werden?
3. Wie erreicht man das Latinum?
4. Müssen in der Qualifikationsphase (Klassenstufen 11 und 12) die erste und die zweite Fremdsprache belegt werden?
5. Müssen in der Qualifikationsphase des beruflichen Gymnasiums auch zwei Fremdsprachen belegt werden?
6. Ich besuche die 10. Klasse der Regelschule und möchte an ein Gymnasium wechseln. Leider hatte ich an der Regelschule noch keinen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache. Ist ein Übertritt möglich?
7. Ich bin nach der 10. Klasse der Regelschule ans Gymnasium gewechselt und habe erst hier begonnen eine zweite Fremdsprache zu lernen. Für meine beruflichen Ziele ist jedoch eine andere Fremdsprache wichtiger. Kann ich meine erste oder zweite Fremdsprache wechseln?

Bewertung / Zensierung

1. Gibt es eine Vorschrift zur Wichtung von Leistungen (Kursarbeiten, Leistungskontrollen, ...)?
2. Warum gibt es keine einheitliche Vorgabe über die Anzahl der Leistungsnachweise und Bestimmungen zur Festlegung der Halbjahresnote?

Prüfungen

1. Kann ein Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau auch als mündliches Prüfungsfach gewählt werden?
2. Kann eine in der Klassenstufe 11 neu einsetzende Fremdsprache als Prüfungsfach gewählt werden?
3. Kann eine mündliche Prüfung in einem fakultativ belegten Fach abgelegt werden?
4. Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn die Seminarfachleistung an die Stelle einer mündlichen Prüfung tritt?
5. Muss in einer fortgeführten Fremdsprache eine Prüfung abgelegt werden?
6. Kann Informatik als mündliches Prüfungsfach gewählt werden?
7. Kann durch eine mündliche Prüfung in Ethik oder Religionslehre das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld abgedeckt werden?
8. Kann Darstellen und Gestalten als mündliches Prüfungsfach gewählt werden?

Fachhochschulreife

1. Kann eine Schülerin/ ein Schüler des Gymnasiums den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben?


Antworten

Klassenstufen 5 - 10: Allgemeines

1. Was sind "Doppelklassenstufen"?
Darunter versteht man die in den Rahmenstundentafeln zusammengefassten Klassenstufen 5/6, 7/8 und 9/10.
Der verkürzende Begriff "Doppelklassenstufen" wird umgangssprachlich gebraucht, bezeichnet jedoch die dahinterstehenden Sachverhalte nicht juristisch exakt. Die in den Rahmenstundentafeln zusammengefassten Klassenstufen dienen der Individualisierung des Lernprozesses und ermöglichen es, das Lernen über zwei Schuljahre hinweg (auch klassen- oder jahrgangsübergreifend) zu planen. Die Schulen erhalten damit eine höhere Flexibilität in der Gestaltung der Lehr- und Lernprozesse und ein höheres Maß an Eigenverantwortung. Die Lehrpläne beschreiben das Kompetenzniveau für die jeweiligen Fächer, das am Ende der jeweiligen Klassenstufen 6, 8 bzw. 10 erreicht sein muss. Im Abstand von zwei Jahren werden dann durch die Kompetenztests in den Klassenstufen 6 und 8 sowie durch die besondere Leistungsfeststellung am Ende der Klassenstufe 10 Lernstandsanalysen vorgenommen.

2. Wie werden flexible Stunden genutzt?
Die in allen Bereichen der Rahmenstundentafeln vorgesehenen flexiblen Stunden werden schulintern verbindlich geplant. Sie dienen der Individualisierung des Lernangebotes, z. B. durch Arbeit in Projekten oder persönliche Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler nach einem Schulwechsel oder längerer Krankheit. Eine Vielfalt der Organisationsformen ist in Abhängigkeit von den Zielen, Profilen und örtlichen Gegebenheiten der Schulen ausdrücklich gewünscht.
Für den Kernbereich, den naturwissenschaftlich-technischen, den gesellschaftswissenschaftlichen und den musisch-künstlerischen Bereich ist eine bestimmte Anzahl von flexiblen Stunden festgelegt, die innerhalb des jeweiligen Bereiches zu verwenden ist.

3. Entfällt die Bewertung von Mitarbeit und Verhalten auf den Zeugnissen der Klassenstufen 5 und 6?
In den Klassenstufen 5 und 6 werden keine Noten in Mitarbeit und Verhalten erteilt. Nach § 60a der ThürSchulO erhalten die Schülerinnen und Schüler im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe 5 eine schriftliche Einschätzung der Kompetenzentwicklung, die im Verlauf der Klassenstufe 6 fortgeschrieben wird.Die Bewertung von Mitarbeit und Verhalten ist in die Zeugnisse der Klassenstufen 7-10 (außer in Abgangs- und Abschlusszeugnissen) aufzunehmen. Sie kann auf Beschluss der Schulkonferenz in weiteren Klassenstufen entfallen. (vgl. ThürSchulO § 60, Absatz 1)

4. Können Schülerinnen und Schüler der Regelschule weiterhin auf das Gymnasium wechseln?
Ja, die Durchlässigkeit bleibt durch die gleichzeitige Weiterentwicklung der Regelschule gewahrt. Ein Wechsel ist nach den Klassenstufen 5, 6 und 10 möglich. Nach Möglichkeit sollte dann das Wahlfach bzw. das Wahlpflichtfach 2. Fremdsprache belegt werden.

5. Können Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule auf das Gymnasium wechseln?
Das Konzept der Gemeinschaftsschule geht davon aus, dass alle Schülerinnen und Schüler lange gemeinsam lernen. Will oder kann eine Schülerin/Schüler diesem Weg nicht mehr folgen, ist der Wechsel zum Gymnasium aus den Klassenstufen 4-8 und 10 möglich. Der Wechsel zum Gymnasium wird nötig, wenn die Gemeinschaftsschule keine gymnasiale Oberstufe anbietet. (vgl. ThürSchulO § 125/Abs. 2, Nr. 2)

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Klassenstufen 5 - 10: Mensch-Natur-Technik (MNT)

1. Warum wurde das Fach Mensch-Natur-Technik (MNT) eingeführt?
Mensch-Natur-Technik soll zu einer nachhaltigeren naturwissenschaftlichen Bildung beitragen, das Interesse für naturwissenschaftliche Fragestellungen erhalten und vertiefen.
Es basiert auf dem Heimat- und Sachkundeunterricht der Grundschule. Es greift bereits erworbene Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, z. B. interdisziplinäres Betrachten, auf.
Im Fach MNT soll in den Klassenstufen 5 und 6 vernetztes Grundwissen aus den drei Naturwissenschaften Biologie, Physik und Chemie altersgerecht vermittelt werden.
Die fachübergreifenden Betrachtungen in MNT werden im Fachunterricht der naturwissenschaftlichen Fächer in den folgenden Klassenstufen fortgesetzt.

2. Welches Anliegen verfolgt das Fach Mensch-Natur-Technik?
Das Fach bietet verstärkt Möglichkeiten für einen handlungsorientierten Unterricht, will Zusammenhänge zwischen naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und ihren technischen Anwendungen darstellen sowie ein gesundheitsbewusstes Verhalten nachhaltig fördern.
Im Unterricht sollen sich die Schülerinnen und Schüler über das erworbene Fachwissen austauschen und dabei eigene Interessen und Erfahrungen einbringen und bewerten.

3. Wer unterrichtet das Fach Mensch-Natur-Technik?
In der Regel wird MNT von den Fachlehrerinnen und -lehrern für Biologie, Chemie und Physik unterrichtet.

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Klassenstufen 5 - 10: Fremdsprachen

1. Welche zwei Fremdsprachen lernen die Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5?
Entsprechend dem Thüringer Sprachenkonzept lernen die Schülerinnen und Schüler am Gymnasium in der Regel Englisch als Fortführung des in der Klassenstufe 3 begonnenen Fremdsprachenunterrichts und eine zweite Sprache, z. B. Französisch, Latein, Russisch.

2. Kann Französisch als erste Fremdsprache gewählt werden?
Wurde in der Grundschule mit der französischen Sprache begonnen, kann diese nach den Gegebenheiten der weiterführenden Schule fortgeführt werden.
Ist das nicht möglich, wechseln die Schüler zu Englisch als erster Fremdsprache. Dabei erfahren sie zum Ausgleich eine besondere individuelle Förderung durch die aufnehmende Schule.
An Gymnasien, die einen deutsch-französisch bilingualen Kurs anbieten, kann mit Französisch als erste Fremdsprache auch in Klassenstufe 5 begonnen werden.

3. Wie viele Sprachen kann man am Gymnasium lernen?
Vier: Ab Klassenstufen 5/6 zwei und je eine weitere (wahlweise) ab Klassenstufe 9 und 11.

4. Was sind bilinguale Module?
In einem zeitlich und inhaltlich begrenzten Abschnitt erfolgt der Unterricht in einem Fach ("Sachfach") oder auch fächerübergreifend zu Themen mehrerer Fächer vorwiegend in einer Fremdsprache als Arbeitssprache. Solche bilingualen Module sind eine Form des Unterrichts, die sich durch ihre inhaltliche, methodische und organisatorische Flexibilität auszeichnet.
In den Klassenstufen 9 und 10 umfasst dieser Unterricht insgesamt mindestens 50 Jahreswochenstunden. Die verbindliche Einführung erfolgt ab dem Schuljahr 2013/14.
Bilinguale Module können auch in anderen Klassenstufen durchgeführt werden. Die Entscheidung darüber liegt in der Verantwortung der Schule.

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Klassenstufen 10 sowie 11/12 bzw. 12/13: Belegungs- und Einbringungspflicht

1. Kann ein fakultativ belegtes Fach eingebracht werden?
Ja.

2. Sind beim Ersetzen eines mündlichen Prüfungsfachs durch das Seminarfach alle Halbjahresergebnisse aus diesem Fach einzubringen?
Nein, aber mindestens zwei Halbjahresergebnisse sind, wie in allen belegten Pflichtfächern, einzubringen.

3. Muss Kunsterziehung oder Musik belegt werden?
Ja. Wenn jedoch an der Schule im 6. Band das Fach Darstellen und Gestalten angeboten werden kann, ist dieses alternativ belegbar.

4. Kann Kunsterziehung als Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau eingerichtet werden?
Ja, dazu muss der Schule eine Genehmigung des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums vorliegen.

5. Kann Darstellen und Gestalten im Band 11 mit 3 Wochenstunden unterrichtet werden?
Ja, dazu muss der Schule eine Genehmigung des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums vorliegen.

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Klassenstufen 10 sowie 11/12 bzw. 12/13: Fremdsprachen

1. Welches Niveau erreicht man bei der neu einsetzenden Fremdsprache?
Der Unterricht in einer modernen Fremdsprache (in Thüringen z. B. Französisch, Italienisch, Russisch oder Spanisch), die in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe neu einsetzt, orientiert sich am Kompetenzniveau A2, punktuell B1, des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
(Siehe auch: http://fremdsprachen.ws.htwg-konstanz.de/news/ERR.htm )
In Latein werden Grundkenntnisse der Sprache erworben, die Voraussetzungen für den Erwerb des Latinums schaffen (besondere Prüfung, siehe Frage 4).

2. Kann eine in der Klassenstufe 11 neu einsetzende Fremdsprache als Prüfungsfach gewählt werden?
Nein, weder schriftlich noch mündlich, da sie in der Einführungsphase (Klassenstufe 10) nicht unterrichtet wurde.

3. Wie erreicht man das Latinum?
"Latinum" heißt ein von der Kultusministerkonferenz festgelegtes Niveau von Lateinkenntnissen. (Das Latinum wird für einige Studiengänge vorausgesetzt.) Es gibt zwei Möglichkeiten, das Latinum zu erreichen: Durch Bestehen einer Prüfung, die aus einem schriftlichen und einem  mündlichen Teil besteht, oder durch erfolgreiche Teilnahme am Pflichtunterricht. Ohne Prüfung kann das Latinum erlangt werden, wenn Latein als erste Fremdsprache in den Klassenstufen 5 bis 10 oder als zweite Fremdsprache in den Klassenstufen 5/6 bis 12 gelernt und in beiden Fällen am Ende mit mindestens der Note vier (05 Punkte) abgeschlossen wurde. Ist Latein die dritte oder vierte Fremdsprache (Wahlpflichtunterricht), so ist zusätzlich zum Unterricht eine Prüfung erforderlich. An dieser Prüfung kann jeder teilnehmen, auch wenn er gar keinen Unterricht zur Vorbereitung besucht oder in einer Arbeitsgemeinschaft die Kenntnisse erworben hat oder -zum Beispiel durch Schulwechsel- den Lateinunterricht vorzeitig beendet hat. Auch Schülerinnen und Schüler, die Latein als zweite Fremdsprache ab Klasse 5/6 gelernt haben und in der Oberstufe nicht fortführen, haben die Möglichkeit, das Latinum zu erreichen. Dazu müssen auch sie sich der Prüfung unterziehen. (Siehe dazu ausführlich die Verwaltungsvorschrift: www.thueringen.de/imperia/md/content/tkm/schulwesen/vorschriften/vvlatinum_2009.pdf)

In der folgenden Übersicht sind die Wege zum Latinum zusammengefasst:

Wege zum Latinum
1. Fremdsprache 2. Fremdsprache 3./4. Fremdsprache ohne Unterricht
Klassenstufe 5 - 10 Klassenstufen 5/6 - 12* Klassenstufen 5/6 - 10* Klassenstufen
ab 9/ab 11
-
Mindestens
Note 4
am Ende der Klasse 10
Mindestens
05 Punkte
am Ende 12/II
Prüfung (schr.+mdl.) Prüfung (schr.+mdl.) Prüfung (schr.+mdl.)
* Schülerinnen und Schüler nach "alter" Stundentafel ab Klassenstufe 7

4. Müssen in der Qualifikationsphase (Klassenstufen 11 und 12) die erste und die zweite Fremdsprache belegt werden?
Es müssen zwei Fremdsprachen belegt werden.
Eine Fremdsprache, die bereits im Zeitraum der Klassenstufen 5 bis 10 unterrichtet wurde, muss auf erhöhtem Anforderungsniveau fortgeführt werden (FFS). Das kann die erste, zweite oder gegebenenfalls auch die dritte Fremdsprache sein.
Eine weitere Fremdsprache muss auf grundlegendem Anforderungsniveau belegt werden (fs). Hier ist eine der Fremdsprachen, die in den Klassenstufen 5 bis 10 gelernt wurden, oder eine neu einsetzende Fremdsprache möglich.

5. Müssen in der Qualifikationsphase des beruflichen Gymnasiums auch zwei Fremdsprachen belegt werden?
Nicht in jedem Fall.

  • Schülerinnen und Schüler, die in der Regelschule bis zur Klassenstufe 10 zwei Fremdsprachen belegt hatten, behalten diese in der Klassenstufe 11 bei und führen eine davon mit erhöhtem Anforderungsniveau (e. A.) fort. Die andere Fremdsprache können sie mit grundlegendem Anforderungsniveau (g. A.) fortführen, oder anstelle dieser Fremdsprache eine Naturwissenschaft wählen.
  • Schülerinnen und Schüler, die in der Regelschule nur eine Fremdsprache belegt hatten, müssen die zweite Fremdsprache, die in der Klassenstufe 11 neu einsetzt, bis zum Ende der Klassenstufe 13 beibehalten.

6. Ich besuche die 10. Klasse der Regelschule und möchte an ein Gymnasium wechseln. Leider hatte ich an der Regelschule noch keinen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache. Ist ein Übertritt möglich?
Ja. Wenn in der Regelschule noch kein Unterricht oder kein durchgehender Unterricht in einer zweiten Fremdsprache stattgefunden hat, dann muss die erste Fremdsprache in der Oberstufe beibehalten und in der Qualifikationsphase als Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau belegt werden. In Klasse 10 bzw. 11S muss eine zweite Fremdsprache gewählt und in der Qualifikationsphase als Fach mit grundlegendem Anforderungsniveau fortgeführt werden. Die zweite Fremdsprache darf in keinem Halbjahr mit null Punkten abgeschlossen werden.
Am Gymnasium werden die betroffenen Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise individuell gefördert, um schnell Anschluss zu finden.
Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit dem betreffenden Gymnasium zu beraten, welche Fremdsprache(n) belegt und gefördert werden können und wie man sich persönlich auf den Übertritt vorbereiten kann.

7. Ich bin nach der 10. Klasse der Regelschule ans Gymnasium gewechselt und habe erst hier begonnen eine zweite Fremdsprache zu lernen. Für meine beruflichen Ziele ist jedoch eine andere Fremdsprache wichtiger. Kann ich meine erste oder zweite Fremdsprache wechseln?
Nein. Die erste Fremdsprache muss in der Qualifikationsphase mit erhöhtem Anforderungsniveau (Fächergruppe 3) und die neu begonnene zweite Fremdsprache muss mit grundlegendem Anforderungsniveau (Fächergruppe 9) fortgeführt werden. In der Qualifikationsphase kann bei entsprechender Fächerwahl noch eine dritte Fremdsprache als Pflichtfach (Fächergruppe 11) oder Wahlfach (Fächergruppe 13) erlernt werden.
Hier ist eine gründliche Beratung mit der Schule bezüglich der Angebote und Möglichkeiten notwendig.

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Klassenstufen 10 sowie 11/12 bzw. 12/13: Bewertung/Zensierung

1. Gibt es eine Vorschrift zur Wichtung von Leistungen (Kursarbeiten, Leistungskontrollen, ...)?
Nein.
Aussagen zur Leistungsbewertung in der Oberstufe sind in den "Durchführungsbestimmungen zur Thüringer Oberstufe am Gymnasium ...", VV vom 29. Juni 2009 in Punkt 6 zu finden.
(siehe http://www.thueringen.de/de/tmbwk/bildung/schulwesen/vorschriften/vv_oberstufe/content.html)
Über Wichtungen sind keine Aussagen getroffen worden. Die Fachkonferenzen in den Schulen können über ein einheitliches Vorgehen Empfehlungen erarbeiten. (vgl. ThürSchulO § 40 Abs. 2 Nr. 3)
Neben den fachlichen und formalen Anforderungen einer Leistungserhebung ist den Schülerinnen und Schülern auch die Wichtung einzelner Noten/Leistungsnachweise vor der Erbringung der Leistung zu erläutern.

2. Warum gibt es keine einheitliche Vorgabe über die Anzahl der Leistungsnachweise und Bestimmungen zur Festlegung der Halbjahresnote?
Eine einheitlich vorgegebene Regelung führt nicht zu mehr Gerechtigkeit oder Vergleichbarkeit. Die von Fach zu Fach unterschiedliche Art der Leistungsnachweise (neben einer Kursarbeit in den Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau) soll Beachtung finden, die Anzahl der Noten kann unterschiedlich sein, die Bedeutsamkeit einer Arbeit oder eines Projekts oder einer Kurzkontrolle oder sonstiger Leistungen lassen sich nicht pauschal gegeneinander abwägen. Es soll in der pädagogischen Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schule bleiben, wie die Halbjahresnote festgelegt wird - natürlich transparent und nachvollziehbar für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern. (vgl. ThürSchulG § 48 Abs. 3)

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Klassenstufen 10 sowie 11/12 bzw. 12/13: Prüfungen

1. Kann ein Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau auch als mündliches Prüfungsfach gewählt werden?
Ja.

2. Kann eine in der Klassenstufe 11 neu einsetzende Fremdsprache als Prüfungsfach gewählt werden?
Nein, weder schriftlich noch mündlich, da sie in der Einführungsphase (Klassenstufe 10) nicht unterrichtet wurde.<

3. Kann eine mündliche Prüfung in einem fakultativ belegten Fach abgelegt werden?
Nein, aber es besteht folgende Möglichkeit.
Man kann das fakultativ belegte Fach (Wahlfach) gegen ein obligatorisches mit grundlegendem Anforderungsniveau tauschen, wenn man am Unterricht des fakultativ belegten Faches durchgängig teilgenommen hat und wenn die Regelungen zur Belegungs- und Einbringungspflicht nach dem Tausch eingehalten werden.
Soll das Wahlfach 4. oder 5. Prüfungsfach werden, dann muss der Fächertausch bis zum Termin der Meldung zur Abiturprüfung (2. Unterrichtstag nach Erhalt des Zeugnisses zum Kurshalbjahr 12/1 bzw. 13/1) erfolgen.

4. Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn die Seminarfachleistung an die Stelle einer mündlichen Prüfung tritt?
Von den verbleibenden Prüfungsfächern muss mindestens je ein Fach aus jedem der drei Aufgabenfelder gewählt werden und zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik müssen Prüfungsfach sein.
Die Seminarfachnote ist die Prüfungsnote. Es ist zu beachten, dass bei drei der fünf Noten im Prüfungsbereich mindestens je fünf Punkte erreicht werden müssen (§ 91 ThürSchulO).
Für das Seminarfach als "Prüfungsfach" werden keine Halbjahresergebnisse eingebracht. Daher besteht bei der Auswahl der einzubringenden 40 Halbjahresergebnisse mehr Spielraum (§ 89 ThürSchulO). Aber auch hier sind Mindestanforderungen zu beachten: höchstens acht Halbjahresergebnisse mit weniger als fünf Punkten und kein Ergebnis darf null Punkte aufweisen (§ 90 ThürSchulO).

5. Muss in einer fortgeführten Fremdsprache eine Prüfung abgelegt werden?
Nein. Unter den Prüfungsfächern insgesamt müssen zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache sein.

6. Kann Informatik als mündliches Prüfungsfach gewählt werden?
Ja, wenn Informatik bereits seit der Einführungsphase belegt wurde oder wenn Informatik nach Eintritt in die Qualifikationsphase mit drei Wochenstunden unterrichtet wurde.

7. Kann durch eine mündliche Prüfung in Ethik oder Religionslehre das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld abgedeckt werden?
Ja.

8. Kann Darstellen und Gestalten als mündliches Prüfungsfach gewählt werden?
Ja, wenn es an der Schule bereits in der Einführungsphase unterrichtet wurde.

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Klassenstufen 10 sowie 11/12 bzw. 12/13: Fachhochschulreife

1. Kann eine Schülerin/ein Schüler des Gymnasiums den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben?
Ziel der gymnasialen Ausbildung ist die allgemeine Hochschulreife. In besonderen Fällen ist es möglich, nach § 4 Abs. 7 des Thüringer Schulgesetzes vom 20. Dezember 2010, den schulischen Teil der Fachhochschulreife unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen anerkannt zu bekommen. Die neue Thüringer Schulordnung regelt die entsprechende Umsetzung. Weitere Auskünfte können die Oberstufenleiterinnen/Oberstufenleiter geben.

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