Module zur Sprachbildung in der Sprachwerkstatt, § 47 Abs. 2 ThürSchulO
An allen Schularten, mit Ausnahme des Gymnasiums, wird in der Klassenstufe 6 eine Sprachwerkstatt eingerichtet, in der die Schule verbindlich neben der zweiten Fremdsprache mindestens zwei aufeinanderfolgende, fächerübergreifende Module zur Sprachbildung anbietet; über die Ausgestaltung entscheidet der Schulleiter.“
Ziele
Besondere Stärkung von Sprachbildung in der Klassenstufe 6
- Gestaltung des Übergangs von der Primarstufe in die Sekundarstufe I
- Stärkung der bildungssprachlichen Kompetenzen als Fundament für Fachsprachen ab der Klassenstufe 7 (Bio, Ch, Phy und Astro, SK, WRT)
- Stärkung fächerübergreifenden Lernens und der Verbindung von fachlichem und sprachlichem Lernen
- Nutzung von Synergien zwischen Sprachbildung, BNE, Medienbildung, Demokratiebildung, …
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