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Kompetenzentwicklung

Kompetenzentwicklung

Einschätzungen zur Kompetenzentwicklung
Bekanntmachung vom 21. April 2010

Für die Einschätzung der persönlichen, fachlichen und sozialen Kompetenzentwicklung des Schülers gemäß § 60 a Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule, das Gymnasium und die Gesamtschule (Thüringer Schulordnung - ThürSchulO -) sind ab dem Schuljahr 2009/10 die folgenden Regelungen verbindlich.

1.    Der Schulleiter entscheidet nach Anhörung der Lehrer- und der Schulkonferenz, ob das als Anlage beigefügte Muster für einen Bogen "Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" oder eine dem Schulprofil und der Bildungskonzeption der Schule angepasste Form der Einschätzung der Kompetenzentwicklung verwendet wird.

2.    Für die Entwicklung einer schulspezifischen Form der Einschätzung zur Kompetenzentwicklung sind folgende Festlegungen zu beachten:

2.1    Die Einschätzung zur Kompetenzentwicklung besteht aus
1. dem Vorblatt,
2.    der Einschätzung im engeren Sinne und
3.    den Vereinbarungen zur Kompetenzentwicklung.

Für die Bestandteile 1 und 3 müssen die entsprechenden Bestandteile des beigefügten Musters verwendet werden.

2.2    Die Einschätzung im engeren Sinne muss mindestens folgende Kompetenzelemente umfassen:
1.    Aufgabenlösen
2.    Sorgfalt
3.    Zusammenarbeit
4.    Präsentation
5.    Selbstreflexion
6.    Gemeinsinn

Die Ergänzung bzw. Akzentuierung der Kompetenzelemente ist möglich, sofern die Einschätzung des Schülers dadurch nicht eingeengt wird.

2.3    Die Einschätzung im engeren Sinne erfolgt nach folgender Skala
1.    Es gelingt Dir selbstständig.
2.    Es gelingt Dir überwiegend selbstständig.
3.    Du brauchst manchmal Hilfe.
4.    Du brauchst noch sehr viel Hilfe, wir werden daran arbeiten.

2.4    Bei Schülern mit besonderen Lernschwierigkeiten oder sonderpädagogischem Förderbedarf kann der individuelle Förderplan den Bestandteil 2 der Einschätzung zur Kompetenzentwicklung ersetzen, wenn er Aussagen zu allen unter Punkt 2.2 genannten Kompetenzelementen enthält.

3.    Die Einschätzung im engeren Sinne muss die Entwicklung des Schülers nachvollziehbar darstellen. Stärken und Schwächen bezüglich der Kompetenzelemente sind deutlich herauszuarbeiten. Hinweise, wie Schwächen überwunden werden können, sollen enthalten sein.

4.    Die jeweilige Schule entscheidet im Rahmen der rechtlichen Vorgaben eigenverantwortlich über den Zeitpunkt der Ausgabe der Einschätzung zur Kompetenzentwicklung sowie über den Zeitraum für die Durchführung der Vereinbarungsgespräche.

5.    Auf der Grundlage der Einschätzung im engeren Sinne ist ein Gespräch zwischen Klassenlehrer, Eltern und Schüler durchzuführen. Daraus resultiert eine Vereinbarung zur Kompetenzentwicklung. Diese enthält Maßnahmen zur Unterstützung einer positiven Entwicklung des Schülers in ausgewählten Kompetenzen. Im Anschluss an das Gespräch erhält der Schüler eine Kopie der Einschätzung zur Kompetenzentwicklung.

6.    Die jeweilige Schule entscheidet im Rahmen der rechtlichen Vorgaben eigenverantwortlich über den Zeitpunkt der Fortschreibung der Einschätzung zur Kompetenzentwicklung. Der Schüler erhält eine Kopie der Fortschreibung.

7.    Das Original der Einschätzung zur Kompetenzentwicklung wird der Schülerakte beigelegt.

8.    Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung vom 5. Juni 2003 "Zeugnisse der allgemein bildenden Schulen; hier: Einschätzung zur Kompetenzentwicklung" (GABl. S. 271).

Erfurt, den 21. April 2010

Prof. Dr. Roland Merten
Staatssekretär
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur