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Umgang mit privaten digitalen Endgeräten. Rechtliche Rahmenbedingungen und pädagogische Umsetzung

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zu MEDIENBILDUNG UND SCHULISCHE PRAXIS

 

Digitale Endgeräte wie Smartphones, Tablets oder Smartwatches sind längst zu einem festen Bestandteil unserer Lebenswelt geworden und gehören auch für Kinder und Familien zum Alltag. Sie prägen Kommunikation und Freizeit, aber zunehmend auch das Lernen und die Gestaltung des Schulalltags. Diese Entwicklungen bieten einerseits Potenziale, indem sie neue Wege zu Wissensbeständen eröffnen oder individualisiertes Lernen und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Andererseits zeigen wissenschaftliche Studien und zahlreiche Rückmeldungen aus der Thüringer Lehrer- und Elternschaft, welche Herausforderungen und Gefahren mit der Präsenz privater Endgeräte in der Schule einhergehen. Dazu gehören Gewaltvideos, extremistische Inhalte und Mobbing – verbreitet über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste.

In unseren Schulen geht es um das ungestörte gemeinsame Lernen, die bewusste Pausengestaltung im sozialen Miteinander sowie um Inhalts- und Interaktionsrisiken, die sich mit der unbegleiteten Mediennutzung ergeben. In Umsetzung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags gilt es deshalb, die private Nutzung digitaler Endgeräte während der Unterrichtszeit sowie in den Pausen deutlich zu unterscheiden von der didaktisch eingebetteten Nutzung und der pädagogisch angeleiteten Auseinandersetzung im Unterricht.

 

Im Thüringer Schulgesetz sind bereits Regelungen zur Verwendung digitaler Endgeräte enthalten:

  • Nach § 30 Abs. 3a Satz 1 ThürSchulG ist die Verwendung von digitalen Endgeräten in der Schule für Schülerinnen und Schüler nur zulässig
  1. im Unterricht und bei sonstigen schulischen Veranstaltungen sowie
  2. im Schulgebäude und auf dem Schulgelände,

soweit dies die Schule allgemein oder das pädagogische Personal im Einzelnen gestattet.

  • Bei unzulässiger Verwendung kann das digitale Endgerät vorübergehend einbehalten werden (§ 30 Abs. 3a Satz 3 ThürSchulG).
  • Zusätzlich können digitale Endgeräte nach § 51 Abs. 6 Satz 2 und 3 ThürSchulG weggenommen und sichergestellt werden, wenn deren Verwendung den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können oder stören. Über den Zeitpunkt der Rückgabe entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

 

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Unterstützungsstrukturen in Thüringen: Medienkompetenz und Medienbildung

Schulische Verankerung von Medienthemen und pädagogische Begleitung

Kursplan Medienkunde in der Grundschule

   

USYS- Fachberatungsteam Medienkunde des ThILLM zur Unterstützung bei der Umsetzung medienbezogener Themen und Herausforderungen

   

Fortbildungsangebote und

Fortbildungsmodule

 

Akteure, Projekte und Institutionen in Thüringen

Thüringer Landesmedienanstalt

Fortbildungen für Lehrkräfte und Erzieher*innen zum sicheren und kritisch-konstruktiven Medienumgang, die in Kooperation mit dem ThILLM umgesetzt werden

Ausbildung von Heranwachsenden zu Medienscouts

Aktionstage Medienbildung: Durchführung von FLIMMO-Aktion mit Onlineelternabenden sowie die Medienaktionstage und die Internet ABC-Schulen, die gemeinsam mit dem TMBWK umgesetzt werden.

mit medien e.V.

Projekt MeiFA: Das Projekt MEiFA möchte die ganze Familie fit machen für einen sicheren und bewussten Medienumgang, gemeinsame Medienerlebnisse schaffen, den Dialog über Medien zwischen Generationen anregen, helfen, Medien-Konflikte im Familienalltag zu verringern und Erwachsenen einen Einblick in die Medienwelten der Kinder und Jugendlichen geben.

Projekt FOKUS DIGITAL: Das Projekt FOKUS DIGITAL unterstützt in Form von Fort- und Weiterbildungen, durch Beratung zu pädagogischen und technischen Fragen, bei der Einrichtung und Nutzung von digitalen Anwendungen/ Plattformen, mit der Durchführung von Medienprojekten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Projekt faktenforschen.de: Das Projekt unterstützt einen kritischen und selbstbewussten Umgang mit Nachrichten, digitalen Meinungen und Informationen.

Fachstelle Strategische Medienbildung

Seit Januar 2025 vernetzt die Fachstelle für Strategische Medienbildung Thüringen (getragen von TMBWK, TSK und TMSGAF) die Einzelaktivitäten der Projekte und Institutionen im Land und macht Bedarfe und Fragen. Sie unterstützt Schulen bei der Organisation von Veranstaltungen im Hinblick auf einen guten und sicheren Medienumgang in der Schule.

 

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weitere Materialien und Unterstützung

Klicksafe

  • Materialien zur Durchführung von Elternabenden zu Medienthemen
  • Materialien zur Umsetzung von guten Smartphone-Regeln in der Schule
   

Internet-ABC

  • Materialien, Lernodule und Unterrichtseinheiten für Lehrkräfte
  • Materialien für Eltern für die häusliche Medienerziehung
   

Schau Hin!

  • Unterstützung bei der medienbezogenen Elternarbeit
   

Mediennutzungsvertrag

  • Mediennutzungsvertrag zur Umsetzung von Regeln und Routinen beim Umgang mit digitalen Endgeräten

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KONTAKT

Thüringer Institut für
Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM)

Heinrich-Heine-Allee 2-4
99438 Bad Berka
 

Melanie Hey
 +49 36458 56-269
 +49 36458 56-300

Diana Henkel
 +49 36458 56-273
 +49 36458 56-300

Christian Jean
 +49 36458 56-368
 +49 36458 56-300

 

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt
 

Dr. Iren Schulz
 +49 361 573411 318
 +49 361 573411