NEUES AMTLICHES REGELWERK DER DEUTSCHEN RECHTSCHREIBUNG
Die deutsche Rechtschreibung folgt einem offiziellen Regelwerk, welches festlegt, wie Wörter korrekt geschrieben werden. Dieses Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung mit Regelteil und Wörterverzeichnis wird vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegeben. Es fixiert die amtliche Norm und sorgt dafür, dass sich Schreibende auf gemeinsame Regeln verlassen können, egal ob in der Schule, im Beruf oder beim Schreiben zu Hause.
Unsere Sprache ist lebendig, sie verändert sich ständig und überall. Medien, Technik und Alltag beeinflussen, wie wir sprechen und schreiben. Was gestern noch ein Fehler war, kann zuweilen heute oder morgen schon gebräuchlicher Standard sein. Damit unsere Sprache verständlich und zeitgemäß bleibt, wird das Amtliche Regelwerk regelmäßig überarbeitet – zuletzt in den Jahren 2011, 2017 und 2024. Die aktuelle Fassung trägt dem Anspruch Rechnung, ein wissenschaftlich fundiertes, allgemeinverständlich gefasstes Referenzwerk zu sein, das in allen Ländern und Regionen mit Deutsch als Amtssprache gilt. Die neuen Regelungen sind seit dem 1. Juli 2024 verbindlich.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat der Anpassung des Amtlichen Regelwerks und der damit verbundenen Neufassung des Amtlichen Wörterverzeichnisses zugestimmt und die verbindliche Umsetzung in den Schulen mit einer Übergangsfrist von drei Jahren spätestens zum Schuljahr 2027/28 festgelegt.
In Thüringen wurden die Schulleitungen mit einem Schreiben des Bildungsministeriums (TMBWK) vom 23. September 2024 informiert und beauftragt, die Neuauflage des Amtliches Regelwerks für deutsche Rechtschreibung im Kollegium bekannt zu machen und für eine verbindliche Umsetzung der gültigen Rechtschreibregeln spätestens ab dem Schuljahr 2027/2028 Sorge zu tragen.