Direktwahl des Schülersprechers
Schulversuch "Direktwahl des Schülersprechers"
Mit diesem Schulversuch soll die Direktwahl des Schülersprechers erprobt und ihre Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung sowie auf die Aufgabenwahrnehmung festgestellt werden. Die Schule als Lebensraum von Schülerinnen und Schülern, in dem sie Demokratie erlernen und erleben, erhält damit ein weiteres reales Handlungsfeld. Dazu wird der § 11 der Thüringer Schulordnung in der für den Schulversuch angepassten Form angewandt.