Warum werden die Bildungsvergleiche durchgeführt?
In ThürSchulG §40b (5) heißt es:
Die Schule ist verpflichtet, an internationalen, nationalen oder landesweiten Lernstandserhebungen und Vergleichsuntersuchungen teilzunehmen, die Zwecken der Schulentwicklung und Bildungsplanung dienen. Über die schulbezogene Rückmeldung ist in der Schulkonferenz zu beraten.