Was hat das Urheberrecht eigentlich mit der Schule zu tun? Viele Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler nutzen im Schulkontext neben selbst erstelltem Material auch urheberrechtlich geschützte Werke. Was Sie dazu wissen müssen, wird in dieser Broschüre erklärt.
Produzent Text Till Kreutzer und Georg Fischer, iRights.Law; BMBF Gestaltung neues handeln AG
Herausgeber Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Referat Grundsatzfragen der Datenpolitik; Rahmenbedingungen der Digitalisierung 11055 Berlin
Lizenzen
CC BY-SA 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode.de)
Vor dem Unterricht a. Konzipieren des Unterrichts b. Informationen suchen, recherchieren und archivieren c. Materialien teilen
Unterrichtsschranke (§ 60a UrhG)
Während des Unterrichts a. Filme und Videos b. Jammen, gemeinsam musizieren, Gedichte vortragen c. Homeschooling und Distance Learning d. Mixen, mashen, samplen e. Videos und Fotos auf Plattformen f. Open Content und Open Educational Resources (OER) g. Fremdmaterialien in Online- und Präsenzprüfungen
Nach dem Unterricht a. Lehr- und Lernmaterialien zugänglich machen b.Online-Quellen, Hyperlinks, Embedding c. Unterrichtsaufzeichnungen d. Meine OER im Netz e. Individuelle Rechteklärung