Am ersten 01. Januar 2022 trat eine der bedeutendsten Reformen des Verbraucherrechts seit 20 Jahren in Kraft. Ziel dieser von der EU ausgehenden Gesetzesänderung ist es vor allem, die Gewährleistungsrechte der Verbraucher in einer digitalen Welt, bzw. „smarten“ Welt zu stärken. So kann nicht nur die Gewährleistung nicht mehr in den AGB ausgeschlossen werden. Neu ist auch die Pflicht zu Software-Updates, die anders als bisher für Jahre bestehen kann. Ebenso neu ist, dass Daten als Entgelt anerkannt werden und Apps oder E-Books, die bisher als „kostenlos“ oder „gratis“ bezeichnet wurden, nicht mehr so bezeichnet werden dürfen. Als Expertin lotst uns Rechtsanwältin Dr. Kristina Schreiber durch die Vielzahl der neuen Verbraucherrechte, die den Unternehmen noch einiges an Kopfzerbrechen bereiten dürften.
Adressaten:
Allgemeinbildende Schule,
Berufsbildende Schule
Sachgebiete:
- Berufliche Bildung -> Wirtschaft und Verwaltung -> Recht und Öffentliche Verwaltung
- Wirtschaft-Recht-Technik -> Recht
Inhalt 00:00:00 – Vorstellung unserer Gästin und des Themas. 00:05:00 – Erläuterung der Begriffe „digitale Produkte“, „Waren mit digitalen Elementen“ und „digitale Inhalte“. 00:19:00 – Objektive Erwartung als Maßstab für Mängel und kommt eine Flut von Kontrollkästchen auf uns zu? 00:28:00 – Unbestimmte Fristen und Herr Richter sieht ein Richterrecht. 00:32:00 – Erleichterung durch Abschaffung des Erfordernisses der Nachfristsetzung. 00:35:00 – Aktualisierung der Pflichten und Risiken für Verkäufer. 00:42:00 – Gewährleistungsausschluss bei Softwarelizenzen? 00:52:00 – Bezahlen mit Daten und die Folgen für Verkäufer. 00:58:00 – Bezahlen mit Cookies und (freiwilligen) Spenden. 01:05:00 – Spenden und die „Gewährleistungsgier“ oder die Frage, wer an die Verkäufer denken? 01:18:00 – iPhone als Mangel und Verbraucherrecht als Innovationshemmnis?
Serienbeschreibung “Rechtsbelehrung” ist ein Jura-Podcast, in dem regelmäßig aktuelle Rechtsfragen der Netzwelt besprochen werden. Hinter dem Podcast stehen der Radiojournalist Marcus Richter und der Rechtsanwalt Thomas Schwenke. Beide haben zuvor zusammen viele Radiointerviews geführt und fanden es zu schade immer nach 5 Minuten aufhören zu müssen. Daraus ist die Idee der “Rechtsbelehrung” entstanden, eines Podcasts in dem die interessanten juristischen Themen ausführlicher besprochen werden können. Während Rechtsanwalt Schwenke die rechtlichen Hintergründe erklärt, führt Marcus Richter durch die Sendung und sorgt mit seinen Fragen und Erklärungen dafür, dass der Podcast auch für Nichtjuristen verständlich bleibt. Dazu laden sie gerne interessante Gäste ein, um auch selbst mehr von der weiten Welt der Technik, des Rechts oder beides zusammen, zu erfahren.