Eigenverantwortliche Schule und externe Evaluation
"Eigenverantwortliche Schule und schulische Evaluation" beschreibt eine Entwicklungsstrategie für alle Thüringer Schulen. Diese nimmt Bezug auf den Qualitätsrahmen schulischer Entwicklung und beschreibt in fünf Bereichen die Prozessqualitäten. Nach Beendigung der Projektphase und mit der Novellierung des Thüringer Schulgesetzes (2009) ist die schulische Evaluation in Form der internen sowie der externen Evaluation verpflichtend (§ 40b) für alle Thüringer Schulen.
Eigenverantwortung bedeutet Qualitätsverantwortung.
Ziel ist, die Qualität schulischer Arbeit systematisch zu optimieren und zu sichern. Dabei übernimmt die Schule Eigenverantwortung vor Ort. Ein weiteres Ziel besteht darin, Schule als Lern- und Lebensraum zu entfalten und die Freude für lebenslanges Lernen zu entfachen. Die Schule rückt durch stärkere Schülerorientierung das lernzieldifferente Lernen in den Mittelpunkt pädagogischen Handelns. Schulleitungen und Kollegien führen diesen Prozess unter Einbindung aller an Schule Beteiligten. Dies bedeutet, dass sich die Schule in einen Kreislauf regelmäßiger interner und externer Evaluation begibt. Daraus resultieren abrechenbare Zielvereinbarungen mit dem Staatlichen Schulamt. Diese Entwicklungsprozesse gestaltet die Schule sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schulgemeinschaft, u.a. durch geeignete Rechenschaftslegung, transparent.
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