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E-Rechnung

Annahme von E-Rechnungen am Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM)

E-Rechnung

Das ThILLM stellt die Möglichkeit bereit, E-Rechnungen im XML-Format über eine zentrale Rechnungseingangsplattform zu empfangen.
Die zentrale Rechnungseingangsplattform steht für die Thüringer Landesbehörden, die teilnehmenden Kommunen und Landkreise des Freistaats Thüringen zur Verfügung und kann über www.verwaltung.thueringen.de erreicht werden. Weiterhin ist ein Direktaufruf möglich über die URL https://xrechnung-bdr.de.

Zentrale Rechnungseingangsplattform:
https://xrechnung-bdr.de
Über die zentrale Rechnungseingangsplattform können Auftragnehmer*innen ihre elektronischen Rechnungen erfassen oder bereits erstellte elektronische Rechnungen hochladen. Die elektronischen Rechnungen werden nach dem erfolgreichen Erfassen/Hochladen als eingereicht und damit als dem Empfänger/der Empfängerin zugestellt angesehen.

Was ist eine Leitweg-ID?
Die Leitweg-ID ist eine Form der elektronischen Adresse einer Verwaltungsbehörde. Sie ist ein eindeutiges Kriterium für die Adressierung und Weiterleitung der E-Rechnung an die Verwaltung. Diese ist bei der Übermittlung einer E-Rechnung zwingend anzugeben.
Leitweg-ID für das ThILLM: 16904050-0001-92

Es ist zudem folgender Nutzungshinweis zu beachten:
Bei der Anschrift auf der E-Rechnung ist die Angabe der Behörde zwingend notwendig!
Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien
Heinrich-Heine-Allee 2-4
99438 Bad Berka

Was ist eine elektronische Rechnung?
Die Europäische Richtlinie 204/55/EU definiert unter Artikel 2 Nr. 1 den Begriff elektronische Rechnung (E-Rechnung) als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und ihre automatische und elektronische Verarbeitung möglich ist. Im Sinne der EU-Richtlinie handelt es sich bei der Rechnung um einen strukturierten Datensatz (in den bei Bedarf rechnungsbegleitende Unterlagen eingebunden werden
können). Eine bildhafte Darstellung der Rechnung (beispielsweise als PDF) entspricht nicht den Anforderungen der Europäischen Kommission an eine elektronische Rechnung. Das bedeutet, dass der strukturierte Datensatz das Rechnungsoriginal ist.

Ab wann gilt die elektronische Rechnung als eingegangen?
Die elektronische Rechnung gilt als eingegangen, sobald sie erfolgreich übermittelt wurde.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/projekte/e-rechnung/ und https://finanzen.thueringen.de/datenschutz/.

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Logo des Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM)