Hinweise zur Durchführung des aktuellen Interessenbekundungsverfahrens 2025 (IBV) im Unterstützungssystem (USYS)
Zeitraum der Interessenbekundung: ab 11. November 2024 bis 10. Januar 2025
In Auswertung der aktuellen USYS-Vereinbarungen ergibt sich auch in diesem Jahr die Möglichkeit und Notwendigkeit, Fachberater bzw. Berater für Schulentwicklung neu in das USYS aufzunehmen. Somit werden Interessenten für die im IBV-Modul im Thüringer Schulportal (TSP) aufgeführten Fächer/Schularten (Link) als Fachberater gesucht. Zudem besteht großes Interesse an der Aufnahme weiterer Berater für Schulentwicklung in das USYS.
Informationen zum USYS finden Sie auf dieser TSP-Seite.
In der verlinkten „Konzeption zur Thüringer Fach- und Schulentwicklungsberatung“ sind insbesondere die Aufgaben und Leistungsbeschreibungen für die Fachberater und für die Berater für Schulentwicklung ausgewiesen:
https://www.schulportal-thueringen.de
Sollten Sie Fragen zur Tätigkeit als Fachberater haben, können Sie diese hier stellen:
Informationsveranstaltung (VA Nr.: 259101201)
„Was macht eigentlich ein(e) Fachberater im Fach X, Y, Z bzw. eine(e) Berater für Schulentwicklung und kann ich das auch?“
am 10.12.2024 von 15:00 bis 17:00 Uhr (online):
https://video.thillm.de/b/rooms/m8w-rq8-ecx-whc/join
Code: ks8rqf
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Alle Interessenten können ihre Bereitschaft in der Zeit vom
11. November 2024 bis 10. Januar 2025 über das Online-IBV-Modul im TSP erklären.
Ablauf:
Für die Teilnahme am IBV müssen Sie im TSP registriert und angemeldet sein.
Falls Sie noch keine Zugangsdaten für das TSP besitzen, müssen Sie sich zuerst registrieren. Diese Registrierung können Sie unter folgendem Link vornehmen: https://www.schulportal-thueringen.de/neuer-benutzer
Wählen Sie im TSP unter der Wabe „ThILLM“ links den Navigationspunkt
- Unterstützungssystem und danach auf der rechten Seite/Spalte
- Interessenbekundungsverfahren
Sie werden durch das gesamte Verfahren geleitet. Die Eingabe erfolgt in folgenden Schritten:
- Eingeben bzw. Prüfen der Stammdaten
- Entscheiden für Fachberater oder Berater für Schulentwicklung
- Auswählen des Fachs/ der Schularten (dieser Schritt gilt nur bei Fachberater)
- Eingeben der Daten zur eigenen Qualifikation einschließlich der personalen Kompetenzen
- Prüfen der Daten
- Speichern der Interessenbekundung
- Absenden der Interessenbekundung
Das Verfahren kann nach einem ersten Speichern (mindestens ein vollständiger Durchlauf mit allen Pflichtangaben) mehrfach bearbeitet werden, solange noch nicht der Button „Absenden“ betätigt wurde. Danach sind keine Änderungen mehr möglich.
Mit dem Absenden der Interessenbekundung geht diese per E-Mail automatisch an das ThILLM-Referat 4 4 „USYS“, an die Schulleitung der Stammdienststelle und das zuständige Staatliche Schulamt. Diese geben ihre Stellungnahme zu Ihrer Interessenbekundung ab. Sie erhalten als Interessenbekunder eine Eingangsbestätigung.
Nach Prüfung der eingegangenen Interessenbekundungen erfolgt die Entscheidung zur Aufnahme in das USYS und die Versendung der USYS-Vereinbarungen an Sie sowie an das jeweilige Staatliche Schulamt und Ihre Schulleitung der Stammdienststelle. Ansonsten erhalten Sie ein Absageschreiben. Dieses Verfahren wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bei inhaltlichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Baumgart, Referatsleiterin 4 4 „USYS“:
Kerstin.Baumgart_3fDje8f-hsathillm.de (036458/56250)
Sollten Sie technische Probleme mit dem Verfahren haben, wenden Sie sich bitte mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung an Herrn Jörg Becker, Arbeitsbereichsleiter 4:
Joerg.Becker_3fDje8f-hsathillm.de