Seminarporträt
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Letzte Änderung: 07.08.2018 13:26 Uhr
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Staatliches Studienseminar für Lehrerausbildung Erfurt - Lehramt an berufsbildenden Schulen |
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Anschriftenänderungen und Änderungen der
Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse sind in schriftlicher Form (E-Mail an
poststelle) im Sekretariat des Studienseminars für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen und der Ausbildungsschule sowie dem zuständigen
Schulamt umgehend bekannt zu geben Aus persönlichen Gründen (z.
B. Todesfall in der Familie - 1.Grades, Hochzeit etc.), kann eine
Dienstbefreiung gewährt werden. Antragsformulare erhalten Sie in Ihrer
Ausbildungsschule (siehe auch Thüringer Beamtengesetz - ThürBG, § 73). Dienstort für alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst ist der Ort der Ausbildungsschule, die vom Schulamt zugewiesen wurde.
Diese bestehen bezüglich der Wahrnehmungen von Hospitationen, dem Erteilen von eigenverantwortlichem und angeleitetem Unterricht, der Teilnahme an Konferenzen sowie Elternabenden, der Unterstützung einer Pausenaufsicht, der Begleitung bei Wandertagen / Klassenfahrten sowie – nach Absprache – der Wahrnehmung von Vertretungsstunden.
Bei allen Schreiben an übergeordnete
Dienststellen ist unbedingt der Dienstweg einzuhalten. D.h. in
Dienstrechtsfragen läuft der Schriftverkehr grundsätzlich über die
Ausbildungsschule an das zuständige Schulamt. Ausbildungsfragen, welche in den
Zuständigkeitsbereich des Landesprüfungsamtes oder des Fachreferates 3.4
(TMBJS) fallen, laufen grundsätzlich über das Studienseminar. Fragen Sie im
Zweifelsfall bitte bei der Seminarleitung nach. Vom Dienstweg ausgenommen ist der Schriftverkehr mit der Beihilfestelle
und der Landesfinanzdirektion (Bezügestelle). Diese kann von weiblichen und männlichen Erziehungsberechtigten genommen werden und wird auf Antrag vom zuständigen Schulamt gewährt- klären Sie dort alle Modalitäten ab. Besprechen Sie die Aspekte bezüglich Wiedereinstieg und die damit verbundene Anpassung Ihres Ausbildungsverlaufs rechtzeitig mit der Leitung des Studienseminars.
Wenn sich eine Änderung des Familienstandes (z.B. durch Heirat, Geburt) ergibt, muss diese, dem Schulamt, der Bezügestelle auf dem Dienstweg sowie dem Seminar mitgeteilt werden. Fügen Sie entsprechende Urkunden (als Kopie) bei.
In Ausnahmefällen können Lehramtsanwärter/innen eine Freistellung von Modulveranstaltungen oder vom Ausbildungsunterricht beantragen.
Der Antrag auf Befreiung von der Teilnahme an PM, WPM,und WM ist schriftlich mindestens 1 Woche vor der betreffenden Veranstaltung an die Seminarleitung zu richten. Sofern schulische Veranstaltungen (Konferenzen, Fortbildung, Klassenfahrten etc. die Freistellung bedingen, ist eine Bestätigung durch die Schulleitung erforderlich. Wird der Antrag verspätet eingereicht, so hat dies eine Ablehnung zur Folge. Über die Freistellung von einer Fachmodulveranstaltung (PMF-1/2) entscheidet der jeweils verantwortliche Fachleiter im Benehmen mit der Seminarleitung. Über eine Freistellung während des Ausbildungsunterrichtes an der Ausbildungsschule entscheidet der Schulleiter. Lehramtsanwärter/innen sind grundsätzlich verpflichtet, sich über Inhalte und mögliche Aufträge der versäumten Veranstaltung zu informieren. Bei Erkrankungen (LAA selbst oder Kind)
informieren Sie bitte sofort telefonisch oder per E-Mail Ihre
Ausbildungsschule, damit der Unterricht abgesichert werden kann. Fällt die Krankschreibung in den
Bearbeitungszeitraum der Hausarbeit, ist zusätzlich die Verfahrensweise nach
§24 Abs. 5 Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung
für die Lehrämter (ThürAZStPLVO) in der jeweils für den Ausbildungsgang
gültigen Fassung zu beachten. Den vollständigen Text des aktuellen Thüringer Lehrerbildungsgesetzes (ThürLbG) finden Sie bei Bedarf HIER.
Nebentätigkeiten (z.B. Nachhilfeunterricht, Unterricht an der VHS, Sportverein) sind genehmigungspflichtig. Der Umfang darf vier Wochenstunden nicht übersteigen. Diese müssen außerhalb der Unterrichts- und Ausbildungszeiten liegen. Einen entsprechenden Antrag stellen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Staatlichen Schulamt. Dieser wird geprüft und Sie erhalten nach Bearbeitung einen entsprechenden Bescheid.
Alle Dienstreisen / Fahrten
müssen vom Schulleiter / von der Schulleiterin der Ausbildungsschule genehmigt
werden (entsprechende Antragsformulare gibt es im Sekretariat der
Ausbildungsschule). Die Kosten von Dienstreisen
zum Studienseminar nach Erfurt oder zu Ausbildungsveranstaltungen am
anderen Ort, sofern diese im Rahmen von Seminaren der Ausbildungsmodule erfolgen,
werden über das zuständige Schulamt unter Verwendung des Formulars „Sammelantrag
Anlage 6“ in der jeweils aktuellen Fassung (siehe seminarinterne Ausbildungsplattform, TPL Kat.
12) abgerechnet. Beachten Sie, dass lediglich Dienstreisen innerhalb Thüringens
damit abgerechnet werden können. Schwangerschaften müssen der vorgesetzten Behörde (Schulamt) und das Studienseminar umgehend angezeigt werden, damit die Mutterschutzfristen terminiert werden können. Eine Bescheinigung des Arztes/ der Ärztin über den wahrscheinlichen Termin der Entbindung oder ein Auszug aus dem Mutterpass ist beizufügen. Über die möglichen Konsequenzen von Beurlaubungen bzw. Verlängerungen der Ausbildung sollten Sie ein Gespräch mit der Seminarleitung führen.
Verkürzung und Verlängerung
des Vorbereitungsdienstes sowie Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst regelt
die Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die
Lehrämter (ThürAZStPLVO) in der jeweils für den Ausbildungsgang
gültigen Fassung. Bitte sprechen
Sie mit der Seminarleitung, wenn Sie eine Verkürzung, Verlängerung oder eine
Entlassung beabsichtigen. Vor dem Ablegen der Zweiten Staatsprüfung steht das Ausbildungsziel der
Lehramtsanwärter, nämlich das erfolgreiche Durchlaufen des
Vorbereitungsdienstes einschließlich des erfolgreichen Abschlusses der Zweiten
Staatsprüfung im Vordergrund. In welchem Umfang während dieser Ausbildungszeit
ein Lehramtsanwärter Unterricht zu erteilen hat, ist in … der Thüringer
Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter
(ThürAZStPLVO) geregelt. Danach umfasst der vom Lehramtsanwärter zu erteilende Ausbildungsunterricht
(Hospitationen, vom Lehramtsanwärter unter Anleitung erteilter Unterricht,
selbständig zu erteilender Unterricht) bis zu 15 Wochenstunden. Der Umfang des
davon selbständig zu erteilenden Unterrichts beträgt während der Gesamtdauer
des Vorbereitungsdienstes im Durchschnitt bis zu 8 Stunden pro
Ausbildungshalbjahr. Ab dem zweiten Ausbildungshalbjahr kann der selbständig zu
erteilende Unterricht nach Festlegung des Seminarleiters bis zu 12
Wochenstunden betragen. Sofern der Durchschnittswert nicht überschritten wird,
können Lehramtsanwärter auch zu Vertretungsstunden herangezogen werden, sofern
diese Möglichkeit vom Leiter der Ausbildungsschule im Einvernehmen mit dem
Seminarleiter festgelegt ist …. Zur Ableistung von Mehrarbeit sollen Lehramtsanwärter
in der der Ausbildung dienenden Phase dagegen nicht herangezogen werden. |